Hockeytraining (Halle) in Zeiten der Coronaschutzverordnung

Zutritt Menzenberger Halle

  • Der Zutritt zur Menzenberger Halle ist nach dem „Einbahnstraßen-System“ geregelt (s. Abbildung).
  • Die Teilnehmer einer Trainingseinheit treffen sich vor dem Hallen-Eingang und warten dort bis sie von den Trainern*innen in die Halle eingelassen werden.
  • Wir bitten die Eltern von trainierenden Kindern, Ihre Kinde bitte vor der Halle abzugeben und nach dem Training vor der Halle wieder abzuholen und die Hallen nicht zu betreten.
  • Der rechte Gang entlang der blauen Pfleile ist der Hinweg zu den zugewiesenen Umkleideräumen. Kinder warten in den Kabinen, bis sie dort von den Trainern*innen abgeholt werden.
  • Der Zugang zum Hallenplatz erfolgt ausschließlich über die Tür am Aufgang zur Tribüne.
  • Der mittlere Zugang zur Halle darf nur durch Trainer*innen genutzt werden.
  • Der Ausgang vom Hallenplatz erfolgt entlang der grünen Pfeile, also ausschließlich durch die Tür am unteren Ende der Tribüne und von dort zurück zu den Umkleiden sowie zum Ausgang.

Zutritt zur Löwenburger Halle

  • Der Zutritt zur Löwenburger Halle ist nach dem „Einbahnstraßen-System“ geregelt (s. Abbildung).
  • Die Teilnehmer einer Trainingseinheit treffen sich vor dem Hallen-Eingang und warten dort bis sie von den Trainern*innen in die Halle eingelassen werden.
  • Wir bitten die Eltern von trainierenden Kindern, Ihre Kinde bitte vor der Halle abzugeben und nach dem Training vor der Halle wieder abzuholen und die Hallen nicht zu betreten.
  • Entlang der blauen Pfeile erfolgt der Zugang zum Umkleideraum 2. Kinder warten in der Kabinen, bis sie dort von den Trainern*innen abgeholt werden.
  • Der Zugang zum Hallenplatz erfolgt ausschließlich über die hintere Tür.
  • Der Zugang zur Halle über die vordere Tür darf nur durch Trainer*innen genutzt werden.
  • Der Ausgang vom Hallenplatz erfolgt entlang der grünen Pfeile, also ausschließlich durch die hintere Tür und von dort in die Umkleide 2 sowie zum Ausgang.

Hygiene– und Infektionsschutz

  • Beim Betreten und Verlassen der Hallen sollen alle Personen ihre Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel werden durch die Stadt bereitgestellt.
  • Das Tragen von Mund-Nasenschutz ist auf den Wegen bis zu den Umkleideräumen verplichtend.
  • Die Abstandsregelung zwischen Personen von mindestens 1,5 Metern ist grundsätzlich in allen Bereichen der Hallenanlage einzuhalten (z.B. Wege, Toiletten).
  • Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Abstandsregel gilt für Personen auf dem Hockeyspielfeld. Für diese Personengruppe ist das nicht-kontaktfreie Hockeytraining (z.B. Zweikampf), sprich das Hockeytraining ohne Einhaltung eines Mindestabstands zulässig. Gegenüber Personen außerhalb der Gruppe ist der Mindestabstand zu wahren.
  • Hockeyschläger können für 10 EUR Kaution für die Hallensaison ausgeliehen werden, damit Schläger nicht an einem Tag mehrmals benutzt werden.
  • Die Hallen werden im Rahmen der Möglichkeiten vor dem Training und gegebenenfalls auch ganz oder teilweise während des Trainings gelüftet.
  • Das Training mit Körperkontakt erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Risikogruppen empfehlen wir auf das Training mit Körperkontakt zu verzichten.
  • Die Trainingsteilnehmer*innen bestätigen mit der Trainingsteilnahme, dass bei ihnen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome vorliegen (z.B. Atemwegsinfektionen jeder Art und Schwere) und für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Teilnahme am Training ausgeschlossen.
  • Die Anwesenheitsliste wird im Jugendbereich von den jeweiligen Trainern*innen geführt (Datum, Nachname, Vorname).
  • Im Erwachsenenbereich tragen sich die Spieler*innen selbständig in die ausliegende Anwesenheitsliste ein (Datum, Nachname, Vorname). Ohne Eintrag in die Liste ist die Teilnahme am Training ausgeschlossen.

Die Missachtung der obigen Regelungen kann bis zur behördlichen Einstellung des Trainingsbetriebs führen – wir bitten daher um Einhaltung!

Der Verein behält sich vor, die Regelungen fortlaufend zu optimieren und den rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

24. Oktober 2020